Bei unseren Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde gelegt.
1. Allgemeines
Aufträge der Theris GmbH werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungen der Theris GmbH
Die Tätigkeit der Theris GmbH besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung durch für die Theris GmbH tätige Berater.
Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der Theris GmbH empfohlenen oder mit der Theris GmbH abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die Theris GmbH die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
Der konkrete Inhalt und Umfang der von der Theris GmbH zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die Theris GmbH den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die Theris GmbH auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
Die Theris GmbH legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Theris GmbH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der Theris GmbH Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
Die Theris GmbH verpflichtet sich zur Loyalität und zur Geheimhaltung über vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgenommen sind die zuständigen Berater, sowie alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung eingebundenen Personen, Behörden und Unternehmen.
Die Theris GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung von Vorgaben der Fördergeber (KfW, BAfA…), ausgenommen einer gemäß Ziffer 4 ursächlichen Zeitüberschreitung.
Die Erbringung rechts- finanzdienst- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben.
Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von der Theris GmbH gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Theris GmbH und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der Theris GmbH einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit der Theris GmbH für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
Der Auftraggeber gestattet ausdrücklich den Einsatz von Subunternehmern und Fachplanern.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Theris GmbH innerhalb 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die Theris GmbH die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die Theris GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die Theris GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Der Auftraggeber stellt der Theris GmbH eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
4. Vergütung
Die Leistungen der Theris GmbH werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei der Theris GmbH geltenden Tagessätzen, zzgl. Nebenkosten, Fahrtkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
Die Theris GmbH ist im Einzelfall, nach schriftlicher Vereinbarung, berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt dann nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen der Theris GmbH nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die Theris GmbH berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann die Theris GmbH nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann die Theris GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Zeit- und Vergütungsprognosen der Theris GmbH in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der Theris GmbH nicht beeinflusst werden können.
Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen der Theris GmbH zu vergüten. Für aus diesem Grunde entgangene Fördermittel haftet die Theris GmbH nicht.
Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch der Theris GmbH ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.
5. Zahlungsmodalitäten
Bei der mit der Theris GmbH vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Die Rechnungen der Theris GmbH werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akonto-Rechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von der Theris GmbH angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von der Theris GmbH angegebene Konto zu überweisen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung der Theris GmbH, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6. Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der Theris GmbH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Theris GmbH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
Die Theris GmbH haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Theris GmbH übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder
Die Haftung der Theris GmbH entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der Theris GmbH gerügt wurden.
Die Theris GmbH unterhält eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschäden für Energieberater. Die Deckungssummen betragen: 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für sonstige Vermögensschäden.
Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist dies der Theris GmbH vor Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen.
7. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2 dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.
Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Schramberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Rottweil, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Rottweil vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.